Fernsehen & Internet - Neuerungen ab Mitte 2024

12.03.2024

Ab Mitte des Jahres 2024 werden umfangreiche Veränderungen im Fernseh- und Internetbereich eintreten. Das betrifft nicht nur die Nutzer, die eine Wohnung der Kreisbaugenossenschaft bewohnen, sondern nahezu alle Mieter in Deutschland.

Da die Bundesregierung die Möglichkeit abschafft, das Kabelfernsehen über die Nebenkosten abzurechnen, bedeutet diese Änderung, dass Mieter ab 01. Juli 2024 direkt für ihre Kabelfernsehdienste bezahlen müssen und das Nebenkostenprivileg aufgehoben wird.

Dies hat zur Folge, dass sich jeder Nutzer selbst um einen neuen Vertrag kümmern muss.

Wir, die Kreisbaugenossenschaft, haben aufgrund dieser anstehenden Änderung bereits 2022 damit begonnen die Gebäude mit Glasfaser auszustatten, um die Wohnqualität der Meter zu verbessern, damit alle Mieter der Genossenschaft in den Genuss von schnellem Internet und preisgünstigen Fernsehempfang kommen können.

Darüber hinaus haben wir mit den Vereinigten Mölln, Ratzeburg einen günstigen Rahmenvertrag abgeschlossen und allen Mietern die Unterlagen dafür bereits zugesandt.

Der neue Rahmvertrag ermöglicht es den Wohnungsnutzen, weiterhin Fernsehdienste zu den bisherigen Konditionen zu nutzen und gleichzeitig das schnellstmögliche Internet zu beziehen. Allerdings müssen die Wohnungsnutzer selbst aktiv werden, um diese Vorteile in Anspruch nehmen zu können.

Bitte wenden sie sich an die Genossenschaft.

(Stand Januar 2024)