Mitgliedschaft

Als Mitglied unserer Genossenschaft sind Sie nicht alleine

Die Mitgliedschaft

Vorteile einer Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft


  1. Als Genossenschaft sind wir nicht auf Profit ausgerichtet, sondern wir wollen unseren Mitgliedern beste Wohnbedingungen bieten. Dazu gehören Mieten, die nicht mit möglichst großem Gewinn kalkuliert sind sondern sich am Objekt und dessen Kosten orientieren und immer angemessen und fair kalkuliert sind. Dies geschieht auch in Erfüllung des Förderauftrages gem. § 1 Genossenschaftsgesetz und in Umsetzung der Bestimmungen unserer Satzung.
  2. Als Mitglied unserer Genossenschaft sind Sie nicht alleine, sondern einer von vielen Genossen oder Gesellschaftern. Damit haben Sie die Möglichkeit der aktiven Mitbestimmung, denn unabhängig von der Zahl der gezeichneten Genossenschaftsanteile hat jedes Mitglied eine Stimme in der Mitgliederversammlung.
  3. Wir investieren unsere Erlöse im Interesse unserer Mitglieder in die Werterhaltung und -steigerung des Immobilienbestandes unserer Genossenschaft.
  4. Unsere Mitglieder sind der Mittelpunkt unserer Arbeit. Deshalb suchen wir das regelmäßige Gespräch, beraten persönlich, haben für Ihre Anliegen stets ein offenes Ohr und bieten individuelle Lösungen.
  5. Genossenschaft heißt für uns auch gelebtes Miteinander. Dieses fördern wir durch Veranstaltungen für unsere Mitglieder – natürlich ist dieses Angebot immer auf freiwilliger Basis.
  6. Jedes unserer Mitglieder genießt in seiner Wohnung ein lebenslanges Wohnrecht. Und wenn Sie doch einmal umziehen wollen, haben Sie bei uns die große Chance, eine neue Wohnung zu finden. Und – Eigenbedarf gibt es bei uns nicht.
  7. Stromausfall? Wasserrohrbruch? Heizungsausfall? Kein Problem: in Notfällen können Sie uns an 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr telefonisch erreichen.
  8. Transparenz ist ein hohes Gebot. Sämtliche unserer Objekte verfügen über einen Energieausweis, damit unserer Mitglieder auch beim Thema Energieeffizienz den Durchblick haben und vergleichen können.

Erwerb der Mitgliedschaft

Die Voraussetzung für die Nutzung einer Wohnung der Gem. Kreisbaugenossenschaft Lauenburg eG ist die Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft in der Kreisbaugenossenschaft wird durch die unterzeichnete Beitrittserklärung und durch die Zulassung durch den Vorstand erworben.

Kreisbaugenossenschaft Lauenburg eG

Für den Erwerb der Mitgliedschaft sieht die Satzung vor, dass jedes Mitglied mindestens zwei Geschäftsanteile erwirbt.

Für die Nutzung einer Wohnung der Kreisbaugenossenschaft Lauenburg eG muss jedes Mitglied mindestens vier Geschäftsanteile übernehmen. Die genaue Anzahl der Pflichtanteile richtet sich nach der zu leistenden monatlichen Grundnutzungsgebühr (GNG) für die Wohnung.

Ein Geschäftsanteil beträgt € 160,-. Er nimmt am Gewinn und Verlust der Genossenschaft teil, in den letzten Jahrzehnten wurden regelmäßig 4% Dividende auf den Geschäftsanteil ausgeschüttet.

Die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft beträgt 3 Monate zum Schluss eines Geschäftsjahres.

Pflichtanteile für die Nutzung einer Wohnung der Genossenschaft:

Bis 213,00 € GNG:  4 Pflichtanteile     á € 160,00      € 640,00

Bis 266,00 € GNG:  5 Pflichtanteile     á € 160,00      € 800,00

Bis 320,00 € GNG:  6 Pflichtanteile     á € 160,00      € 960,00

Bis 373,00 € GNG:  7 Pflichtanteile     á € 160,00      € 1.120,00

Bis 426,00 € GNG:  8 Pflichtanteile     á € 160,00      € 1.280,00

usw.

Dazu kommt eine bei Eintritt einmalig zu zahlende Eintrittsgebühr in Höhe von € 20,00.